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Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel

Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel

Die Bundeswehr darf Beförderungen zum Stabsfeldwebel vorerst weiter aussetzen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies nach Angaben vom Dienstag insgesamt 22 Eilanträge von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr zurück. Diese wollten erreichen, dass freie Stellen für Stabsfeldwebel freigehalten werden. Hintergrund ist eine von der Bundeswehr eingeleitete Neuausrichtung der Beförderungspraxis, welche die bisherige Kopplung der Beförderung an eine 16-jährige Mindestdienstzeit aufgibt.

Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen

Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen

Lebt ein Ehepaar getrennt und hat zwei Hauptwohnsitze, müssen einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge für beide Wohnungen separat Rundfunkgebühren gezahlt werden. Für den Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, ob eine Frau mit ihrem Mann einen gemeinsamen Haushalt bildet, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mitteilte. Als Wohnungsinhaberin ist sie beitragspflichtig. (Az.: 5 K 1369/25.KO)

Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner

Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner

E-Autos sind im Großen und Ganzen nicht unfallanfälliger als Verbrenner - zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Allerdings gibt es Unfallmuster, die bei E-Autos häufiger auftreten, wie der Verband am Dienstag mitteilte. Insbesondere gibt es demnach mehr Unfälle mit Fußgängern bei sehr langsamer Fahrt. "Unsere Untersuchung bestätigt Hinweise darauf, dass Fußgängerinnen und Fußgänger E-Autos in solchen Situationen schlechter wahrnehmen", erklärte GDV-Forscherin Kirstin Zeidler.

Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben

Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben

Wegen Geldwäsche in Millionenhöhe hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sieben Männer erhoben. Die Bande soll mittels Scheingesellschaften, Kryptowährungswallets, Bargeldtransaktionen und gefälschten Rechnungen Finanzströme gezielt verschleiert haben, wie die Behörde am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilte. Mehr als 60 Millionen Euro sollen so der Nachverfolgbarkeit staatlicher Stellen entzogen worden sein. Die Beschuldigten strichen dafür laut Staatsanwaltschaft knapp 820.000 Euro an Provisionen ein.