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Bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt scheitert mit Revision gegen Haftstrafe
Bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt scheitert mit Revision gegen Haftstrafe / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt scheitert mit Revision gegen Haftstrafe

Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Sachsen-Anhalt ist mit ihrem juristischen Kampf gegen eine eineinhalbjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung gescheitert. Das Oberlandesgericht Naumburg verwarf die von Liebich angestrengte Revision am Mittwoch als unbegründet, wie ein Sprecher mitteilte. Das Urteil der Vorinstanzen, in denen die rechtsextreme Aktivistin zuvor zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden war, ist demnach rechtskräftig. Liebich muss damit erstmals eine Gefängnisstrafe antreten.

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Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen der früher als Sven Liebich bekannten Rechtsextremistin auf einer Demonstration 2019 in Halle sowie ein von ihr über ihren Internetshop vertriebener Baseballschläger. Ihre Wortmeldungen bei der Kundgebung waren laut gerichtlichen Feststellungen dahingehend zu verstehen, dass sie Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger einstufte. Der Baseballschläger war mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" versehen. Beides wurde als Aufstachelung zu Hass und Gewalt gewertet.

Zunächst verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs im Juli 2023 zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Dagegen gingen die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Halle in Berufung. Dieses verwarf die Berufungen allerdings im August 2024 und bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts.

Dagegen legte Liebich dann Revision beim Oberlandesgericht ein. Dieses stellte zwar die Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Billigung eines Angriffskriegs ein, bestätigte aber die für die Haftstrafe maßgebliche Verurteilung wegen zweifacher Volksverhetzung. Feststellungen, rechtliche Bewertungen und Strafzumessung aus dem Berufungsurteil des Landgerichts seien "revisionsrechtlich nicht zu beanstanden", teilte das Gericht mit. Auch die von Liebich erhobene Verfahrensrügen seien "nicht durchgreifend".

Liebich ist eine überregional bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Bei dem Berufungsprozess am Landgericht Halle trat Liebich noch als Sven Liebich auf. Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass Liebich offenbar standesamtlich eine Geschlechtsänderung eintragen ließ und jetzt offiziell als Marla-Svenja Liebich auftritt.

Ermöglicht wird dies durch das zum 1. November in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag. Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens sind seither ohne ärztliche Atteste, Sachverständigengutachten oder Gerichtsentscheidungen möglich. Nötig ist nur noch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Die Motive Liebichs sind bisher unklar. Beobachter etwa von Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten den Verdacht, dass es sich um eine gegen das neue Gesetz gerichtete rechtsextremistische Provokation handeln könnte. Homosexuellen-, Queer- und Transsexuellenfeindlichkeit sind wichtige Mobilisierungsthemen für die rechtsextremistische Szene.

M.Fierro--IM