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IGH: Israel darf "Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen"
IGH: Israel darf "Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen" / Foto: Koen van Weel - ANP/AFP/Archiv

IGH: Israel darf "Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen"

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat Israel am Mittwoch aufgefordert, für die Abdeckung der Grundbedürfnisse der Palästinenser im Gazastreifen zu sorgen. Israel dürfe "das Aushungern der Zivilbevölkerung nicht als Kriegsmethode nutzen", erklärte IGH-Präsident Yuji Iwasawa am Mittwoch in Den Haag. "Als Besatzungsmacht ist Israel verpflichtet, die Grundbedürfnisse der örtlichen Bevölkerung zu sichern, einschließlich der für ihr Überleben notwendigen Versorgung."

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Der IGH legte sein Gutachten zu den Verpflichtungen Israels auf Antrag der Vereinten Nationen vor. Das Gericht wurde ins Leben gerufen, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Seine Gutachten sind rechtlich nicht bindend.

Dem Gutachten vorausgegangen waren Anhörungen im April, denen Israel ferngeblieben war. Außenminister Gideon Saar kritisierte diese als "Teil einer systematischen Verfolgung und Delegitimierung Israels".

Bei den Anhörungen ging es viel um den Status des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA. Israel hatte erklärt, dass dieses von der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas unterwandert sei und viele UNRWA-Mitarbeiter Hamas-Mitglieder seien. Diesen Vorwurf habe Israel "nicht belegt", hieß es nun in dem IGH-Gutachten. "Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass Israel verpflichtet ist, Hilfsprogramme der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen, einschließlich des UNRWA, zu akzeptieren und zu unterstützen."

R.Marconi--IM