Oberlandesgericht: Schöffin darf in Verhandlung kein Kopftuch tragen
Eine Schöffin darf aus Neutralitätsgründen in einer Gerichtsverhandlung kein Kopftuch tragen. Das betonte das Oberlandesgericht im niedersächsischen Braunschweig in einem am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss. Laut niedersächsischem Justizgesetz sei es Richtern während einer Verhandlung untersagt, sichtbar Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen ausdrückten. (Az. 1 OGs 1/25)