Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis
Größere Steuerrückstände von Gastronomen können einem Gerichtsbeschluss aus Hessen zufolge zum Verlust der Betriebserlaubnis für deren Gaststätten führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen nach Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Gaststättenbetreiberin und der Stadt Wetzlar. Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit könnte sich auch aus der Verletzung "sonstiger Pflichten" jenseits der unmittelbar für eine Branche geltenden Spezialgesetze ergeben. (Az.: 8 L 2893/26.GI)